Geschichten und Begebenheiten
Deffner - Rissmann
Zu Familie Rißmann AhnenNrn. 6, 12 und 24
Beschreibung der Entrepriese Havannah / Warthebruch 1813
Akte Sonnenburg (998/1813)
Genealogisches Archiv Georg Grüneberg Lenzen
Transscription
Anmerkung: bei den Die in der Transscription genannten Münzsorten sind - mangels entsprechender Kenntnis - nur „Annahmen“ (rt= Reichsthaler, sgr = Silbergroschen, pf = Pfennig). Das Gleiche gilt für die Getreidemaße -Malter (evtl) und Scheffel, Längen- und Flächenmaße (1 preussische Meile = 7,532 km; 1 preussischer Morgen = 2,553 qm).
Actum Sonnenburg den 12. Jan. 1813
Zur Revision der baaren Gefälln und Prachtationen von der Entrepriese Havannah A und B und nähern Beschreibung dieses Etablissements waren die gegenwärtigen Besitzer desselben heut vorgesondiert, und es wurde nachstehendes aufgenommen.
ad 1. Die Entrepriese Havannah liegt in der Provinz Neu-markt im Sternbergschen Kreise im ehemaligen Warthe Bruch 5 Meilen von Frankfurth 2 Landsberg 2 ½
Zielenzig 2 Meilen von Drossen ½ Meile von Sonnenburg.
Sie grenzt gegen Morgen mit der Entrepriese Savannah, gegen Mittag mit der Colonie Saratoga, gegen Abend mit Annapolis, gegen Mitternacht mit der
Königl. Colonie Lagau Amts Pyrehne.
Die Warthe ist 1,8 Meile von derselben entfernt.
ad 2. Sie gehört unter der Jurisdiction des Königl. Justizamts Sonnenburg.
ad 3. Es befanden sich hier
) bei Flath Nahmens Jahr ( 4 Wirthe
) bei Hermann Nahmens Gehoting ( 2 Hausleute so zur Miethe wohnen, 2 Ausgedinger bei Strehl.
Feuerstellen sind 4
ad 4. Diese Entrepriese enthält gegenwärtig 148 Morgen
Davon haben nur
1. Joh. Wilh. Riesmann 36 Morgen
2. Mart. Flath 50 - 90
3. Christ. Strehl 50 - 90
4. Wittwe Herrmann 11 ----
________
148 Morgen
Außer diesen haben die Besitzer noch folgende Grundstücke, ß (?) und Wiesenschlege unterhalb Jamaica ligen, als
1. Joh. Wilh. Riesmann 8,90
2. --- Flath 10.-
3. --- Strehl 10.-
4. W. Hermann 5.-
________
33,90
Die erstgedachten Grundstücke liegen außer, die letzteren innerhalb dem Rückstau der Warthe.
ad 5. Wüste Stellen sind nicht hier.
ad.6. Die Aussaat ist bei Havannah
1. der Riesmann saet 3 Schfl. Roggen
1 --- Hafer
4 --- Gerste
2. Flath ----------- 5 Schfl Roggen
= 3 --- Gerste
1 . 16 - Hafer
3. Ch. Strehl ----------- - 5 -- Roggen
1 -16 -- Hafer
- 3 -- Gerste
4. die Wittwe Herrmann
- 1 Schfl Roggen
- 1 -- Gerste
- 1.2 - Hafer
Der Körner Ertrag ist
beim Roggen zum 3 t
Gerste 3 t
Hafer 5 t Korn anzunehmen
Die Grundstücke bei Jamaica werden blos als Wiesenwuchs genutzt
.
Die Bestellungs-Art bei den Grundstücken bei Havannah ist folgende:
Es nutzt
der Riesmann - 3 Morgen als Gartenland
- 10 -- zur Hütung
- 5 -- zur Wiese
- 18 -- als Ackerland
Flath - 4 ½ Gartenland
- 12 zur Hütung
- 6 Wiesenwuchs
- 28 zur Beackerung
Strehl - 4 ½ Morgen als Garten
- 12 Hütung
- 6 Wiesenwuchs
- 28 zur Beackerung
die Wittwe Herrmann 1 Morgen als Gartenland
2 ---- zur Hütung
8 ---- zur Beackerung
ad 7. Der Garten ½ Morgen
1. des Riesmann
ist mit Obstbäumen besetzt
2. --- Flath 1 ½ ----
3. --- Strehl 1 -----
ad 8. Der Wiesenwuchs bei Havannah könne nur als mittelmäßig betrachtet werden, und da solcher wegen seiner hohen Lage bei trockenen Jahren
öfters fleckenweise ausbrenne, so könne nur pro Morgen 1 Fuder Heu Vor- und Nachmath zusammen gewonnen werden. Davon werde nichts
verkauft, sondern verfüttert, öfters müsse noch Heu gekauft werden.
Die Wiesen bei Jamaica sind wegen der öftern Überschwemmung nicht immer zu nutzen und es könne aus dem Morgen nur höchstens 1 Fuder
Heu gewonnen werden. Manche Jahre ist die Vormath, und in manchen die Nachmath nicht zu nutzen.
ad 9. Die Weide ist nur mittelmäßig, bei trockenen Jahren müsse noch Gras von den zum Heuschlag bestimmten Grundstücken geschnitten, und dem
Viehe vorgelegt werden.
Aushütung auf fremden Grenzen hat die Entrepriese nicht, auch haben Fremde dieses Recht nicht auf derselben.
ad 10. Viehzucht wird nicht besonders vorzüglich hier betrieben. Es halten zur Wirthschaft
1. Riesmann 4 Kühe und 2 Stück jung
2. Flath 6 Kühe, 3 Stück jung Vieh
3. Strehl 6 Kühe, 3 Stück jung Vieh
4. Wittwe Herrmann 2 Kühe, 1 Stück jung Vieh
Schäferei wird nicht betrieben, weil die Weide dazu nicht geeignet, sondern zu fett ist.
ad 11. Waldung ist hier nicht.
ad 12. Bau- und Brennholz muß gekauft werden.
Von dem den Besitzern nach der Grundverschreibung zustehenden Rechte Raff- und Leseholz gegen einer bestimmten Haidmuethe aus der
herrschaftl. Forst zu holen, haben sie seit 10 Jahren keinen Gebrauch mehr gemacht, sondern das benöthigte Bau- und Brennholz gekauft.
ad 13. Abwärts oder im Walde wohnende Leute gibt es hier nicht.
ad 14. Besitzer haben freie Fischerei in den in, und an ihren Grundstücken stoßenden Wav (Wiero, Wero ?) Strom; es wird dafür nichts entrichtet, und
der Nutzen ist unbedeutend.
15. Eine Mühle ist hier nicht. Die Einwohner waren verpflichtet, zur Louiser Mühle zu mahlen.
(Anm. dieses Dokument hat, wie aus der Nummerierung zu ersehen war, 3 weitere, in meiner Unterlage nicht verfügbare Seiten)
(415)
Actum Amt Sonnenburg, den 4. Febr. 404/1813
(Genealogisches Archiv Georg Grüneberg Lenzen)
Der kgl. Actuarius Dasch legte heute die Protokolle vom 12. Jan. und 7. des Monats die Entrepriese Havannah betr. mit dem Bemerken zur Revision vor, daß er, bevor nicht die Differenz wegen, das sich bei den Besitzungen des Fleth, Strehl und der Wittwe Herrmann ergebenden Übermaßes beseitiget sey, außer Stande wäre, die Spezial-Prästatiens-Tabellen von diesem Grundstück anzufertigen.
Bei der Vergleichung dieser Verhandlung mit den gekunnten (bekannten ?) Grund=Acten, und den Hypothekenbuechern hat sich folgendes zu bemerken ge-funden.
ad 4 des Protoc: vom 12.d.M. und des heutigen Nachtrags zu derselben.
Die Entrepriese Havannah bestand ursprünglich nur aus 106 M Morgen nutzbarer Bruchlandung. Sie wurde dem Kriegs- und Domänen-Rath Carl August
Senff mittels gerichtlicher Erbzinsverschreibung vom 24. August 1783 und herrnmeisterlch Confirmation vom 12. Sept. ej. anni gegen einen jährlichen Zins
von 12 grsch pro Morgen zur Bebauung und Urbarmachung verliehen, in der folge aber zu derselben besagt Protocolls vom 19. Jan 1790 und herrnmeistl.
Confirmation vom 21. Mertz deß J. noch eine unter-halb Jamaica gelegene Wiese zugelegt.
f. die Grund Actie der Entrepriese Havannah den Senffschen Antheil betreffl.
Bald nach jener ersten Verleihung erhielt auch der damalige Amts Deichinspector und jetzige königl. Oberamtmann Zernbach mittels Verschreibungvom 17. May 1791 und herrnmeistl. Confirmation vom 21. Juni dJs ein ueber der Entrepriese Havannah am Wav (Wov ?) belegenes disgositwies (?) Stückvon … 36 M Morgen unter gleichmäßigen Bedingungen wie solche in der Erbzinsverschreibung vom 17. May 1791 bestimmt sind, zugelegt.
f. Die Grund Acten des Zernbachschen Antheils an der Entrepriese Havannah fol. 2 und 8. Solchernach besteht die Entrepriese Havannah excp. der
Zulage nach den ursprünglichen Verschreibungen aus zwei Haupttheilen, nehmlich
I. dem Antheile des Senff von 108 - M M
II. dem Antheile des Zernbach von 36 -
in Summe 144 M M
was
ad I. den Senffschen Antheil betrifft, so verkaufte der Senff solchen nebst dazugelegten Wiese von 25 Morgen mittels gerichtlichen Kauf=Contracts vom
3. Märtz 1796 an
1. den Martin Flath
2. den Christian Wichmann und
3. den Christian Ludewig
und diese theilten sich darin in der Art, dass
1. der Ludewig von der Entrepriese 8 M und 3 Morgen von der Wiese
2. der Flath von der Entrepriese 50 - und 10 M Zulage
3. der Wiechmann 50 - und 10 M Zulage
_____ _______
in Summa 108 M und 25 M Zulage erhielten.
Bei der hiernächst im Jahre 1798 höhern Orts veranlassten Anlegung eine förmlichen Hypothekenbuchs vom hiesgen Amte wurde jedoch nach dem
Ingroshat vom 18. May 1798 der Besitztitel und zwar
1. für den Flath mit 54 ½ M und 10 M Zulage
2. „ den Wichmann mit 54 ½ - und 10 M Zulage
3. „ den Ludewig mit 8 - und 5 M Zulage
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in Summa mit 107 M und 25 M Zulage
im neuen Hypothekenbuch berichtiget, auch nach diesem Verhälniße der Grundzins
ad 1. von 64 ½ M mit 32 sgr 6 pfg
ad 2. von 64 ½ - mit 32 sgr 6 pfg
ad 3. von 13 -- mit 6 sgr 12
eingetragen.
Sehr wahrscheinlich gründet sich diese Morgenzahl auf eine früher vorangene Vermeßung, wiewohl hiervon aus den Grund=Acten nichts constirt,
auch keine Nachrichten darüber in der Amts-Registratur aufzufinden sind.
f. Die Grd-Acten dieses Antheils fol 10 und 15
Nur soviel ergeben die Grund-Acten
1 a) daß sich bei dem Antheile des Ludewig von der Entrepriese in der folge ein Übermaß von 3 Morgen gefunden hat und daß dieses Übermaß auch der Grund des Protokoles vom 4. Octbr. 1799 ad Decret vom 4. Octbr ejus mit dem davon zu erlegenden Zins a 1 sg 12 pfg im Hypothekenbuche
bei seiner Besitzung nachgetragen worden sey, und
b) daß der Christian Wiechmann seinen Antheil mit 54 ½ Morgen und 10 M Zulage unterm 18.Decbr. 1801 an den jetzigen Besitzer Christ. Strehl
ingleich
c) der Ludewig seinen Antheil mit 11 M und 5 M Zulage unterm 7. Octbr an den Christian Wegener, und dieser wiederum unterm 3. July 1801 an den
Johann Herrmann verkauft habe, nach dessen Tode solches auf die Witwe desselben, und jetzige Besitzerin vererbt worden ist.
f. fol. 20. 22. 27. 33 der allg. Acten.
Es ist hiernach aktenmäßig, und das Quittungsbuch, sowie die Amts-Prästatiens-Tabelle weisen nach,
daß die Witwe Herrmann
a) an ursprüngliche Landung 8. M
b) = Übermaß 3 -
c) = Wiesenwuchs 5 -
In Su 16
besitze, auch der Zinß davon mit 12 sgr pro Morgen und als mit 8 sgr und die Wallgelder mit 2 ½ sgr pro Morgen von der Entrepriese, und 1 sgr 3 pfg
pro Morgen von der Wiese, mithin 1rt 9 sgr 9 pfg zu erlegen habe.
Auf der letzten Seite des Dokuments wird in einer Tabelle für die Einwohner von Havannah die alljährliche Sommer- und Winteraussaat, Heu-Ernte, Besitz an urbarem Land und die Zinszahlungen zusammengestellt
1. Johann Wilhelm Risßmann- Winteraussaat: 3 malt.- Sommeraussaat: 28 Scheffel- Heu: 13 ½ Fuder- Besitz urbaren Landes: 44 ½ + 1 109/180 Morgen- Zahlungen: 22 rt, 24 sgr
2. Martin Flath- Winteraussaat: 5 malt- Sommeraussaat: 73 Scheffel- Heu: 16 Fuder- Besitz urbaren Landes: 64 1/2- Zahlungen: 31 rt, 10 sgr 1, 3/3 Pfg
3. Ch. Strehl- Winteraussaat: 5 malt.- Sommeraussaat: 73 Scheffel- Heu: 16 Fuder- Besitz urbaren Landes: 64 1/2- Zahlungen: 31 rt, 11 sgr, 1 4/3 Pfg
4. Witwe Herrmann- Winteraussaat: 1 malt.- Sommeraussaat: 13 Scheffel- Heu: 5 Fuder- Besitz urbaren Landes: 16- Zahlungen: 8 rt, 2 sgr , 9 3/3 Pfg
der Lehnschulze Ernst Gottlob Nicolaus zu Riechen- Heu: 20 Fuder- Besitz urbaren Landes: 20- Zahlungen: 10 rt
der Gutsbesitzer Chrispert zu Lippenge- Heu: 10 Fuder- Besitz urbaren Landes: 10- Zahlungen: 5 rt
Summe- Winteraussaat: 14 malt- Sommeraussaat: 127 Scheffel- Heu: 80 1/2 Fuder- Besitz urbaren Landes: 221 109/180- Zahlungen: 109 rt